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Was genau heißt eigentlich "Begleitetes Fahren"?

Können auch Ihre Kinder es gar nicht erwarten, selbst hinters Steuer zu dürfen? Ganz klar, dass Sie als Eltern dabei vor allem um die Sicherheit besorgt sind. Über unser Konzept zum begleiteten Fahren hat Ihr Kind vollen Versicherungsschutz. Und Sie zahlen nicht einen Cent mehr! - Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem 17. Lebensjahr kann er dann die Fahrprüfung ablegen. - Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt. - Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt. - Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren. - Fahren ohne Begleitperson führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem zu einem Bußgeld und Punkten. Mit dem Konzept der ERGO zum "Führerschein mit 17" wollen wir Sie unterstützen. Mit umfassenden Leistungen, von denen Ihre Kinder ebenso profitieren wie Sie: - Keine Beitragserhöhung ! (Das "Begleitete Fahren" schließen wir einfach in Ihre Kfz-Versicherung ein. Bringen Sie uns dazu nur die Kopie der Prüfbescheinigung vorbei. Ihr Beitrag bleibt gleich!) - Kein Aufschlag ab 18 ! (Ihr Nachwuchs soll auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter mit Ihrem Auto fahren dürfen? Kein Problem! Wir ändern nichts an Ihrem Vertrag. Ihr Beitrag bleibt gleich!) - Günstige Einstufung fürs erste eigene Auto ! ( Der Start mit dem ersten eigenen Auto soll günstig sein? Wir machen es möglich! Das erste auf Ihr Kind zugelassene Auto versichern wir zu attraktiven Konditionen und mit einer Sondereinstufung) Sie möchten für den Fall der Fälle gerüstet sein und eine Rückstufung im Schadensfall vermeiden? Beim "Begleiteten Fahren" können wir auf Wunsch selbstverständlich auch einen "Rabatt-Retter" im Vertrag hinterlegen. So wird Ihre Versicherung auch nach einem Unfall im nächsten Jahr weitergeführt, als wäre nichts gewesen. Das könnte Sie auch

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.